Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 9. Mai 2018

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien

(1)          Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Schema C Consulting GmbH („Schema C“), Geschäftsführer Thomas Zimmerling, Ernst-Göbel-Straße 26, 65207 Wiesbaden, stellen zusammen mit der jeweils aktuell gültigen Preisliste und der Datenschutzerklärung (https://www.diekarrieremacher.de/datenschutz/) die ausschließliche Grundlage für die Nutzung der unter der Domain https://www.diekarrieremacher.de/ („Webseite“), den verschiedenen Sub-Domains, und der Web-App angebotenen Dienste dar, sofern nicht ausdrücklich abweichend angegeben. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Schema C stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2)          Die im Geltungsbereich dieser AGB abgeschlossenen Verträge kommen zwischen dem Kunden und Schema C zustande. „Kunde“ im Sinne dieser AGB sind Mentor und Mentee sowie Personen, welche sich im Registrierungsprozess für eine Mitgliedschaft bei Schema C befinden, gemeinsam und jeweils auch einzeln. „Mentor“ ist eine volljährige natürliche Person, welche sich über die Webseite unentgeltlich für die persönliche und professionelle Weiterentwicklung von anderen Personen, den Mentees, zur Verfügung stellt. „Mentee“ ist eine volljährige natürliche Person, welche über die Webseite einen Mentor zur eigenen Entwicklung finden möchte, um mit der Unterstützung von Schema C eine Mentoring-Beziehung (§ 5) aufzubauen. Nur aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird nachfolgend jeweils die männliche Bezeichnung verwendet. Hiermit soll keine Festlegung auf ein bestimmtes Geschlecht vorgenommen werden.

(3)          Diese AGB regeln allein das Rechtsverhältnis zwischen Schema C und dem Kunden. Keine Geltung haben diese AGB zwischen Mentor und Mentee im Rahmen der Mentoring-Beziehung. Die Mentoring-Beziehung kommt durch die Vermittlung von Schema C über die Webseite zustande. Schema C ist selbst nicht Teil der Mentoring-Beziehung. Diese wird rechtlich unabhängig vom Vertragsverhältnis des Kunden mit Schema C eingegangen, basierend auf einem gemeinsamen Entschluss von Mentor und Mentee.

§ 2 Leistungsangebot

Schema C betreibt die Webseite mit dem Ziel, Mentees durch die Verknüpfung mit dem passenden Mentor bei der persönlichen Weiterentwicklung zu fördern. Schema C vermittelt Mentoring-Beziehungen und unterstützt diese begleitend über die Webseite. Die von Schema C erbrachten Leistungen umfassen die nachfolgend beschriebenen Elemente auf verschiedenen Prozessstufen:

(1)          Der Vermittlung einer Mentoring-Beziehung geht ein mehrstufiger Prozess voraus: Die Registrierung als Mentor bzw. Mentee auf der Plattform, das Ausfüllen eines umfangreichen Fragebogens zu Persönlichkeit, Branchenerfahrung und Tätigkeiten. Mentees beschreiben zusätzlich ihre Karriereziele; Mentoren beantworten Fragen zu ihrer Eignung. Bis zum erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses behält sich Schema C vor, die Vermittlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(2)          Nach Registrierung durch den Mentee sucht Schema C nach einem passenden Mentor („Vermittlung“). Die Vermittlung erfolgt auf Grundlage eines Abgleichs der von Mentee und potentiellen Mentoren im Rahmen des Bewerbungsprozesses zur Verfügung gestellten Informationen. Schema C schlägt dem Mentee maximal sechs passende Mentoren zur Auswahl vor. Der Mentee wählt einen für ihn passenden Mentor aus. Schema C gibt diese Auswahl an den Mentor weiter. Der Mentor kann dann den Mentee annehmen oder ablehnen. Sofern Mentor und Mentee nach einem ersten Kennenlernen der Mentoring-Beziehung zustimmen, beginnt die Mentoring-Beziehung.

(3)         Schema C verpflichtet sich gegenüber dem Mentee, im Rahmen der Vermittlung maximal sechs Mentoren vorzuschlagen. Sofern eine Mentoring-Beziehung auf Grundlage des zuerst vom Mentee ausgewählten Mentors nicht zustande kommt (zum Beispiel wenn Mentor oder Mentee die Mentoring-Beziehung ablehnen), kann der Mentee aus den verbleibenden fünf Empfehlungen bis maximal zwei Mal eine neue Auswahl treffen („erneute Vermittlung“). Die Ablehnung einer Mentoring-Beziehung wird vermutet, wenn nicht sowohl der Mentor als auch der Mentee gemeinsam der Mentoring-Beziehung innerhalb von zwei Wochen nach dem persönlichen Treffen gegenüber Schema C zugestimmt haben.

(4)          Da das Zustandekommen der Mentoring-Beziehung letztlich von der Einigung zwischen Mentor und Mentee abhängt, schuldet Schema C keinen Erfolg der Vermittlung. Sollte die Vermittlung bzw. die erneute Vermittlung allerdings erfolglos verlaufen, hat der Mentee einen Anspruch auf Rückerstattung der bis dato geleisteten Vermittlungsgebühren nach § 7 Abs. 4. Die Erfolglosigkeit ist eingetreten, wenn Schema C dies gegenüber dem Mentee erklärt, oder wenn ein Mentee drei Mal erfolglos einen Mentor ausgewählt hat. Mit dem Eintritt der Erfolglosigkeit gilt die kostenpflichtige Mitgliedschaft des Mentees als beendet. § 6 Abs. 4 greift nicht, sofern der Mentee die vorgeschlagenen Mentoren offensichtlich willkürlich ablehnt.

(5)     Nach dem Zustandekommen einer Mentoring-Beziehung unterstützt Schema C Mentee und Mentor im Interesse eines erfolgreichen Mentorings über die Webseite mit Informationen und Hilfsmaterialien sowie mit persönlichem Support.

(6)          Über die Vermittlung und den Support hinaus bietet Schema C selbst kein Mentoring an. Das durch den Mentor übernommene Mentoring erfolgt allein im Rahmen der Mentoring-Beziehung. Dieses Rechtsverhältnis ist von dem jeweiligen Vertrag des Kunden mit Schema C völlig unabhängig und besteht nur zwischen Mentee und Mentor. Der Mentee schließt also im Anschluss an die Vermittlung eine gesonderte Vereinbarung über das Mentoring mit dem Mentor zu den mit diesem vereinbarten Bedingungen ab („Mentoring-Vereinbarung“). Neben der an Schema C zu zahlenden Vermittlungsgebühr fallen keine weiteren Zahlungen des Mentees an den Mentor an. Schema C empfiehlt dem Mentee, im Rahmen der Mentoring-Vereinbarung zu Beginn der Mentoring-Beziehung die Bedingungen des Mentoring mit dem Mentor schriftlich festzuhalten. Die Mentoring-Beziehung wird eigenverantwortlich durch den Mentee und Mentor ausgestaltet und durchgeführt. Schema C führt im Rahmen der Vermittlung Mentor und Mentee über die Webseite zusammen. Die Mentoren werden weder als Arbeitnehmer noch als freie Mitarbeiter für Schema C tätig, noch sind sie in irgendeiner Form Beauftragte. Schema C steht daher insbesondere nicht für die ordnungsgemäße Ausführung der Mentoring-Vereinbarung gegenüber dem Mentee ein.

§ 3 Vertragsschluss (kostenlose Registrierung)

(1)        „Registrierung“: Für die Bewerbung als Mentor oder Mentee sowie die Inanspruchnahme der von Schema C über die Webseite angebotenen Leistungen ist die Registrierung des Kunden auf der Webseite erforderlich. Für die Registrierung ist die Angabe von Vor- und Nachnamen des Kunden, einer gültigen E-Mail-Adresse und eines nutzerspezifischen Passworts sowie gegebenenfalls weiterer Daten des Kunden erforderlich. Darüber hinaus kann der Kunde sein Kundenkonto um freiwillige Angaben ergänzen. Der Kunde ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Schema C ist bei Verletzung dieser Vertragspflicht berechtigt Kunden von der Nutzung der Webseite auszuschließen. Schema C übermittelt Erklärungen gegenüber dem Kunden an die jeweils im Profil hinterlegte E-Mail-Adresse, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich bestimmt oder vertraglich mit dem Kunden vereinbart wurde.

(2)          Durch die Registrierung auf der Webseite kommt zwischen Schema C und dem Kunden nach den Bestimmungen dieses § 3 ein Vertrag nach diesen AGB zustande. Der Antrag kann daher nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Einer Erklärung der Annahme durch Schema C gegenüber dem Kunden bedarf es nicht (§ 151 BGB).

(3)          Die Registrierung ist für den Kunden kostenlos und verschafft ihm die Möglichkeit, ein Kundenkonto anzulegen und in das Vermittlungsverfahren einzutreten. Für Schema C entstehen durch die Registrierung noch keine vertraglichen Leistungspflichten.

§ 4 Kostenpflichtige Mitgliedschaft

Der Kunde kann nach erfolgreichem Abschluss des vorgenannten Vermittlungsverfahrens Mitglied auf der Webseite werden. Der Mentee begründet die kostenpflichtige Mitgliedschaft (siehe auch § 7) auf der Webseite über den Button „Jetzt kostenpflichtig abschließen.“ Schema C schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bedingungen der Mitgliedschaft des Mentee nochmals aufgeführt werden und die der Mentee über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass der Antrag des Mentees bei Schema C eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft kommt erst durch Abgabe der Annahmeerklärung durch Schema C zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Mitgliedsbestätigung) versandt wird. Schema C behält es sich vor, für die Mitgliedschaft weitere Angaben zu persönlichen Daten und gegebenenfalls eine Identitäts- oder Bonitätsprüfung vom Kunden zu verlangen.

§ 5 Mentoring-Beziehung

(1)          Die Mentoring-Beziehung ist eine Kooperation von Mentor und Mentee zur Erreichung der gemeinsam vereinbarten Ziele des Mentee. Der Mentor stellt sich dabei für die Fragen des Mentees zur Verfügung. Der Mentee ist bestrebt, die Zeit mit seinem Mentor effektiv zur persönlichen Weiterentwicklung zu nutzen. Beide Seiten tragen die Verantwortung, miteinander offen, verlässlich, ehrlich und höflich umzugehen und die Vertraulichkeit stets zu wahren. Da das Gelingen der Mentoring-Beziehung letztlich von der Kooperation von Mentor und Mentee abhängt, kann Schema C nicht für den Erfolg des Mentoring und den Bestand der Mentoring-Beziehung über den Zeitraum der Mitgliedschaft einstehen.

(2)          Der Mentor ist verpflichtet, sich mindestens einmal monatlich mit dem Mentee zu treffen. Dies sollte idealerweise persönlich stattfinden, ist aber zum Beispiel auch telefonisch oder virtuell möglich. Der Mentor wird den Mentee in seiner persönlichen Entwicklung unterstützen und sich entsprechend verhalten. Insbesondere wird der Mentor daher den Mentee nicht dazu aufzufordern, für ihn bestimmte Arbeiten oder Aufgaben zu verrichten; sich im Umgang mit dem Mentee auf respektlose, überlegene oder überhebliche Art und Weise zu zeigen, oder von ihm vertrauliche Dokumente oder Informationen verlangen (zum Beispiel Kreditkarteninformationen, Pass- oder Ausweisinformationen).

(3)          Mentor und Mentee sollten sich gegenseitig an allgemeine Verhaltensregeln, wie Pünktlichkeit, Wahrnehmung von Terminen und Einhaltung sonstiger Absprachen halten. Persönliche oder geschäftliche Informationen und Daten des Mentees bzw. des Mentors dürfen ohne Einverständnis des jeweils anderen Teils nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Details sind in der Verschwiegenheits-Vereinbarung als Teil der Mentoring-Vereinbarung geregelt.

(4)          Die Mentoring-Beziehung ist auf die Dauer der Mitgliedschaft des Mentees und des Mentoren beschränkt. Nach Beendigung der Mitgliedschaft des Mentees oder des Mentoren sind beide Teile verpflichtet, die Mentoring-Beziehung unverzüglich zu beenden oder alternativ über die Webseite kostenpflichtig zu verlängern.

§ 6 Nutzung der Webseite

(1)          Über die Webseite können Mentor und Mentee im Rahmen der Mentoring-Beziehung in Kontakt treten und Informationen und Hilfsmaterialien von Schema C in Anspruch nehmen.

(2)          Der Kunde trägt die vollständige Verantwortung für die von ihm auf der Webseite eingegebenen Daten und sein Nutzungsverhalten auf der Webseite. Die Nutzung der Webseite ist nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und des geltenden Rechts der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Der Kunde hat sich danach jeglicher Rechtsverstöße oder jeglichen Missbrauchs zu enthalten. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Webseite oder darüber zugänglich gemachte Inhalte zum Zweck des Wettbewerbs gegenüber Schema C zu verwenden. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Nutzung der Webseite zwecks Rekrutierung von Personal.

(3)          Der Kunde hat seine Zugangsdaten zum Kundenkonto gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen. Er benachrichtigt Schema C umgehend bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch seines Kundenkontos oder Verstößen anderer Personen gegen die Nutzungsbedingungen der Webseite. Schema C behält sich vor, zum Schutz der Rechtsgüter der Kunden Datenbestände ganz oder teilweise zu löschen oder unzugänglich zu machen (zum Beispiel wenn Konten Gegenstand eines Hackerangriffs werden sollten).

(4)         Schema C prüft die vom Kunden auf der Webseite eingegebenen Informationen inhaltlich nur bei Kenntnis oder einen auf Tatsachen begründeten Verdacht von konkreten rechtswidrigen Inhalten. Informationen, mit denen der Kunde gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder Rechte Dritter verstößt, darf Schema C ohne vorherige Ankündigung löschen. Im Verdachtsfall werden die betroffenen Informationen bis zur Klärung des Sachverhalts gesperrt. Schema C behält sich darüber hinaus die zeitweise oder endgültige Sperrung des Kunden von der Webseite vor. Schema C wird den Nutzer grundsätzlich vorher unter Fristsetzung abmahnen und zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes auffordern.

(5)         Schema C gibt keine Garantie oder sonstige Gewährleistung im Hinblick auf die ununterbrochene Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der Webseite, insbesondere wenn die Ursache außerhalb der von Schema C kontrollierbaren Sphäre liegt. Schema C verpflichtet sich jedoch, seine zum Betrieb der Webseite dienenden technischen Einrichtungen im Rahmen marktüblicher technischer Standards funktionsfähig zu halten, sowie im angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Umfang dem Stand der Technik und dem Nutzungsverhalten seiner Kunden anzupassen. Bei der Vornahme hierzu erforderlicher Wartungsarbeiten hat der Kunde vorübergehende Einschränkungen in der Verfügbarkeit der Webseite hinzunehmen.

§ 7 Mitgliedsbeitrag, Zahlung und Erstattung

(1)          Die Mitgliedschaft auf der Webseite ist für den Mentee kostenpflichtig. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, welche Bestandteil dieser AGB ist. Die Mitgliedschaft des Mentors ist unentgeltlich.

(2)          Über den Mitgliedsbeitrag wird Schema C jeweils monatlich für den Zeitraum der Mitgliedschaft in Textform abrechnen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der von Schema C zu erstellenden Rechnung beim Kunden fällig und ist ohne Abzüge zahlbar.

(3)         Schema C bietet die Zahlung per Kreditkarte oder über weitere Zahlungsdiensteanbieter an (z.B. PayPal). Schema C behält sich vor, einzelne Zahlungsmethoden nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung zu stellen oder von einer vorherigen Bonitätsprüfung des Kunden abhängig zu machen. Der Kunde wird Schema C die Ermächtigung erteilen, fällige Mitgliedsbeiträge per Kreditkarte, im Lastschriftverfahren von seinem Bankkonto oder über sonstige Zahlungsdiensteanbieter abzubuchen.

(4)          Sofern § 2 Abs. 4 zu Gunsten des Mentees greift, hat dieser einen Anspruch auf Rückerstattung der bis dahin gezahlten Mitgliedsbeiträge.

(5)          Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1)          Nach der Registrierung läuft die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der Webseite für unbestimmte Zeit. Jede Partei kann die Berechtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch Nachricht in Textform an die zuletzt bekannte Adresse bzw. automatisch durch eine entsprechende Funktion im Kundenkonto kündigen.

(2)          Die kostenpflichtige Mitgliedschaft des Mentee läuft jeweils für einen Zeitraum von sechs Monaten, beginnend zwei Wochen nach Aktivierung der Mitgliedschaft.

(3)          Die Mitgliedschaft des Mentors läuft auf unbestimmte Zeit und kann durch den Mentor oder durch Schema C jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch Mitteilung in Textform gekündigt werden.

(4)          Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Schema C insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Verzug gerät oder gegen die Nutzungsbedingungen der Webseite verstößt. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Kündigung durch Schema C stehen dem Kunden keine Ansprüche auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags zu.

§ 9 Haftung

(1)          Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schema C, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2)          Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Schema C nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3)          Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Schema C, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 10 Widerrufsbelehrung

Kunden, welche als Verbraucher iSv. § 13 BGB eine entgeltliche Leistung von Schema C in Anspruch nehmen, haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierüber informiert Schema C nachfolgend. Darunter findet sich ein Muster-Widerrufsformular, welches Sie für den Widerruf verwenden können, aber nicht müssen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Schema C Consulting GmbH

Ernst-Göbel-Straße 26

65207 Wiesbaden

E-Mail: info@diekarrieremacher.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Schema C Consulting GmbH

Ernst-Göbel-Straße 26

65207 Wiesbaden

E-Mail: info@diekarrieremacher.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

— Bestellt am (*)/erhalten am (*):

— Name des/der Verbraucher(s):

— Anschrift des/der Verbraucher(s):

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

— Datum:

(*) Unzutreffendes streichen

§ 11 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1)         Schema C erhebt im Rahmen des Zustandekommens des Vertrags sowie der Vertragsdurchführung Daten des Kunden im Rahmen des geltenden Rechts. Dabei werden insbesondere die Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Telemediengesetzes beachtet. Ohne Einwilligung des Kunden wird Schema C Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Leistungen seitens Schema C erforderlich ist. Dies gilt insbesondere auch für die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Mentee an potenzielle Mentoren und des potenziellen Mentors an den Mentee im Rahmen der Vermittlung.

(2)          Ohne die Einwilligung des Kunden wird Schema C Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Hiervon ausgenommen ist die Verwendung des Namens und der E-Mail-Adresse des Kunden im gesetzlich zulässigen Rahmen für die elektronische Zusendung von Werbung über Produkte und Dienstleistungen von Schema C.

(3)          Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von Schema C verwiesen, welche Bestandteil dieser AGB ist und auf der Webseite jederzeit über den Button „Datenschutz“ oder unter dem Link https://www.diekarrieremacher.de/datenschutz in druckbarer Form abrufbar ist.

§ 12 Änderungen, Schlussbestimmungen

(1)         Schema C behält sich vor, diese AGB und dessen Bestandteile zu ändern. Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig im Voraus informiert. Das Einverständnis des Kunden zu Änderungen gilt als erteilt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang einer entsprechenden Information durch Schema C in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird Schema C den Kunden mit der Änderungsmitteilung erneut hinweisen. Ein Widerspruch des Kunden gegen die Änderung dieser AGB gilt dann als Kündigung des Vertragsverhältnisses zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. In diesem Fall läuft das Vertragsverhältnis zu unveränderten Bedingungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter. Eine Änderung des Preises und sonstiger wesentlicher Vertragsbedingungen von Schema C bedarf der ausdrücklichen Bestätigung des Kunden/Mentee.

(2)          Auf Verträge zwischen Schema C und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(3)          Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Schema C der Sitz von Schema C.

Schema C Consulting GmbH